Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2011 - IX ZR 176/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14367
BGH, 10.02.2011 - IX ZR 176/08 (https://dejure.org/2011,14367)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2011 - IX ZR 176/08 (https://dejure.org/2011,14367)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - IX ZR 176/08 (https://dejure.org/2011,14367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 1 S 2 InsO
    Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung: Widerlegung der Vermutung der Kenntnis des Anfechtungsgegners; Sanierungsvergleich ohne die Zustimmung aller Gläubiger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinderung eines ernsthaften Sanierungskonzeptes durch im Vergleichswege ausgehandelte unterschiedliche Befriedigungsquoten der Gläubiger

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung: Widerlegung der Vermutung der Kenntnis des Anfechtungsgegners; Sanierungsvergleich ohne die Zustimmung aller Gläubiger

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung: Widerlegung der Vermutung der Kenntnis des Anfechtungsgegners; Sanierungsvergleich ohne die Zustimmung aller Gläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 Abs. 1 S. 2
    Hinderung eines ernsthaften Sanierungskonzeptes durch im Vergleichswege ausgehandelte unterschiedliche Befriedigungsquoten der Gläubiger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZR 176/08
    Es müssen lediglich konkrete Umstände dargelegt werden, die es nahe liegend erscheinen lassen, dass ihm der (hier: unterstellte) Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht bekannt war (vgl. BGH, Urt. v. 24. Mai 2007 - IX ZR 97/06, ZIP 2007, 1511 Rn. 9).
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 65/14

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für Zahlungen

    Dabei sind für unterschiedliche Gläubiger unterschiedliche Quoten denkbar, weil verkehrswertbestimmende Faktoren bei der Festlegung der Quote berücksichtigt werden können (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - IX ZR 176/08, GWR 2011, 144).

    Gegebenenfalls sind Art und Höhe einzuwerbenden frischen Kapitals darzustellen sowie die Chance, dieses tatsächlich zu gewinnen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1997, aaO; vom 10. Februar 2011, aaO Rn. 4 ff).

    Der Anfechtungsgegner muss aber konkrete Umstände darlegen und beweisen, die es naheliegend erscheinen lassen, dass ihm im Hinblick auf den Sanierungsversuch der (hier unterstellte) Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners unbekannt geblieben war (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 97/06, ZIP 2007, 1511 Rn. 9; Beschluss vom 10. Februar 2011, aaO).

  • OLG München, 16.12.2014 - 5 U 1297/13

    Funktion und Bedeutung eines sog. IDW S 6-Gutachtens im Rahmen der

    Jedoch hat der Beklagte den ihm obliegenden Beweis (BGH, Urteil vom 10.02.2011 - IX ZR 176/08, juris; vom 08.12.2011 - IX ZR 156/09, ZIP 2012, 137; vom 21.02.2013 - IX ZR 52/10, ZIP 2013, 894; BAG, Urteil vom 12.09.2013 - 6 AZR 980/11, ZIP 2014, 37) erbracht, dass ein tauglicher Sanierungsplan vorlag und er daher bei der Entgegennahme der Zahlungen der Schuldnerin jedenfalls nicht von einer Gläubigerbenachteiligungsabsicht der Schuldnerin ausgehen musste.

    Liegt zu der Zeit der angefochtenen Handlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vor, das mindestens in den Anfängen schon in die Tat umgesetzt worden ist und beim Schuldner die ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (BGH, Urteil vom 26.03.1984 - II ZR 171/83, ZIP 1984, 572, 580; vom 12.11.1992 - IX ZR 236/91, WM 1993, 270, 273; vom 04.12.1997 - IX ZR 47/97, ZIP 1998, 248, 251; vom 16.10.2008 - IX ZR183/06, ZIP 2009, 91 Rn. 52), entfällt beim Schuldner der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (BGH, Urteil vom 10.02.2011, a. a. O.) und entsprechend beim Gläubiger die Kenntnis eines solchen.

    Vielmehr hängt die erforderliche Quote vom Einzelfall ab (BGH, Urteil vom 10.02.2011, a. a. O.).

  • LG Würzburg, 06.02.2018 - 71 O 1592/16

    Rückzahlung der Vergütungen im Wege der Insolvenzanfechtung

    Dabei sind für unterschiedliche Gläubiger unterschiedliche Quoten denkbar, weil verkehrswertbestimmende Faktoren bei der Festlegung der Quote berücksichtigt werden können (BGH, GWR 2011, 144 = BeckRS 2011, 04820).

    Die Analyse der Verluste und der Möglichkeit deren künftiger Vermeidung, eine Beurteilung der Erfolgsaussichten und der Rentabilität des Unternehmens in der Zukunft und Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung der (drohenden) Insolvenzreife und die Notwendigkeit und Höhe einzuwerbenden frischen Kapitals darzustellen, sowie die Chance, dieses Kapital tatsächlich zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1998, 1561 = WM 1998, 248 [250]; Beschluss vom 10.2.2011, BeckRS 2011, 04820 Rn. 4 ff.) wurden von der Beklagten geprüft und beurteilt.

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 12 U 91/13

    Anfechtbarkeit einer Vergleichszahlung im Vorfeld der Insolvenz

    Soweit es um die Kenntnis des Anfechtungsgegners geht, genügt zur Widerlegung der Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO hinsichtlich der Voraussetzungen eines ernsthaften Sanierungsversuchs zudem die Darlegung konkreter Umstände, die es nahe liegend erscheinen lassen, dass ihm der (hier: unterstellte) Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht bekannt war (vgl. BGH, Beschl. v. 10.02.2011 - IX ZR 176/08 = BeckRS 2011, 04820).
  • LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 7 O 349/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung einer Vergleichszahlung des

    Es müssen lediglich konkrete Umstände dargelegt werden, die es nahe liegend erscheinen lassen, dass ihm der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht bekannt war (BGH, Beschl. v. 10.02.2011 - IX ZR 176/08, zitiert nach juris, Rdnr. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht